Primus Line® Rehab als Lösung für Asbestzementdruckleitungen

Die Instandhaltung von Asbestzementleitungen (AZ-Leitungen) hat in den vergangenen Jahren eine große politische und rechtliche Diskussion ausgelöst. Vielen Netzbetreibern und Kommunen wurden geschlossene Bauweisen und damit die Instandhaltungspflicht für ihr Leitungsnetz abgesprochen. Primus Line hat den Nachweis der geringen Exposition gemäß der Technischen Regeln für Gefahrstoffe (TRGS) 519 erbracht und bietet damit ab sofort eine technisch und rechtlich zulässige Lösung zur weiteren Verwendung von AZ-Druckleitungen.

Ein akkreditiertes externes Messinstitut hat 2023 drei separate AZ-Instandhaltungsmaßnahmen der Rädlinger primus line GmbH messtechnisch begleitet. Alle drei Messbaustellen ergaben eine Faserzahlkonzentration von weit unter 2.500 Fasern pro Kubikmeter und damit deutlich unterhalb der geforderten Akzeptanzschwelle. Damit ist der Nachweis der geringen Exposition erbracht. Auf den Baustellen wurde der gesamte Prozess von Primus Line® Rehab bemessen: von den vorbereitenden Arbeiten wie Reinigung und TV-Inspektion über den Einzug des Liners bis hin zu den Anschlussanbindungen und der Abfallbeseitigung nach der Instandhaltung.

Damit ist nachgewiesen, dass Primus Line® Rehab den Anforderungen für emissionsarme Verfahren gemäß TRGS 519 entspricht. Darüber hinaus erfüllt das Verfahren die Bedingungen, die in der DGUV Information 201-012 formuliert sind.

Wie kann eine Baumaßnahme zur Instandhaltung einer Asbestzementdruckleitung mit Primus Line® Rehab genehmigt werden?

In Deutschland ist die Instandhaltung von Leitungen aus Asbestzement mittels Inliner zulässig, sofern die Maßnahmen gemäß der arbeitsschutzrechtlichen Vorgaben der TRGS 519 erfolgen. Neben den Trägern der gesetzlichen Unfallversicherung sind auch die Behörden berechtigt, ein emissionsarmes Verfahren anzuerkennen. Dementsprechend ist auch eine behördliche Genehmigung durch das zuständige Gewerbeaufsichtsamt zulässig.

Um eine objektbezogene Genehmigung für eine AZ-Instandhaltungsmaßnahme zu erhalten, müssen bestimmte Bedingungen erfüllt sein. Gemäß dem Infoblatt „Umgang mit Asbestzementkanälen und Asbestzementleitungen“ erfüllt Primus Line® Rehab die geforderten Voraussetzungen:

  • Primus Line® Rehab als Loose-Fit-Verfahren mit Ringraum führt zu keinem großflächigen, dauerhaften Verbund des Liners mit dem Asbestzementrohr.
  • Der Liner überdeckt den Asbest nicht dauerhaft und kann jederzeit rückstandsfrei aus dem Altrohr entfernt werden.
  • Bei Primus Line® Rehab handelt es sich um ein System mit selbsttragendem Liner. Die Rohrleitungsfunktion muss nach der Instandhaltung nicht nur vorübergehend gewährleistet sein. Eine erhöhte Freisetzung von Asbestfasern im Rahmen der weiteren Nutzung und damit eine erhöhte Gefährdung von Mensch und Umwelt ist nicht zulässig. Bei dem Verfahren mit Primus Line® Rehab kommt es zu keiner erhöhten Asbestfaserfreisetzung, vielmehr wird das zu transportierende Medium vollständig vom AZ-Rohr getrennt.
  • Die Vorgaben für Instandhaltungsarbeiten nach der Gefahrstoffverordnung in Verbindung mit der TRGS 519 werden in allen Punkten berücksichtigt.

Bei einem konkreten Anwendungsfall zur Instandhaltung einer Asbestzementdruckleitung ab einer Nennweite von DN 150 berät das Primus Line Team gerne bei allen weiteren Fragestellungen.

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