Primus Line® als emissionsarmes BT-Verfahren gelistet

Deutsche Netzbetreiber können aufatmen: Zur Instandhaltung von Asbestzement-Druckrohrleitungen steht ihnen bundesweit eine technisch und rechtlich zulässige sowie genehmigungsfreie Lösung zur Verfügung. Primus Line® Rehab ist als emissionsarmes BT-Verfahren 62 von der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) anerkannt und gelistet – als bislang einziges Inlinerverfahren in Deutschland.

In den aktuellen Ergänzungen zur DGUV Information 201-012 „Asbestsanierung“ ist Primus Line® Rehab als bautechnisches Verfahren BT 62 „Instandhaltung von Asbestzement-Druckrohrleitungen mittels kevlarverstärkten Schlauchlinern“ aufgeführt. Das System zur grabenlosen Sanierung von Druckrohrleitungen hat den Nachweis der geringen Exposition gemäß den Technischen Regeln für Gefahrstoffe (TRGS) 519 erbracht. Nach gut zweieinhalb Jahren ist das Genehmigungsverfahren nun abgeschlossen. Netzbetreibern und Kommunen sowie Genehmigungsbehörden liegt damit ein rechtssicheres Verfahren für die Instandhaltung von Asbestzement-Leitungen (Az-Leitungen) ab Rohrdurchmessern von DN 150 vor.

Vorteile für Betreiber

Das emissionsarme Verfahren zur Instandhaltung von Asbestzement-Druckrohrleitungen mit Primus Line® Rehab ist bundesweit gültig, technisch und rechtlich zulässig sowie genehmigungsfrei.

Betreiber profitieren bei der Anwendung des Verfahrens von folgenden weiteren Vorteilen:

  • Keine Anzeigepflicht
    Für die Instandhaltungsmaßnahme besteht keine objektbezogene Anzeigepflicht mehr.
  • Problemlose Abwicklung
    Ein Ausbau des Altrohrs ist nicht erforderlich.
  • Unterstützung
    Das Team der Rädlinger primus line GmbH bzw. dessen geschulte Partner unterstützen, um dieses Reliningverfahren deutschlandweit anwenden zu können.
  • Sach- und fachkundige Bauaufsicht und Montage
    Dem Betreiber stehen eine sachkundige Bauaufsicht sowie fachkundiges und geschultes Montagepersonal zur Verfügung.
  • Trennung von Medium und Az-Rohr
    Das transportierte Medium, wie beispielsweise Trinkwasser, ist nach dem Relining vom Az-Rohr getrennt und die bestehende Leitung vom Innendruck entlastet.

Warum ist eine Zulassung notwendig?

Instandhaltungsarbeiten an Asbestbauprodukten dürfen nach der Gefahrstoffverordnung nur in Ausnahmefällen genehmigt werden – unter anderem, wenn es sich um ein emissionsarmes Verfahren für Tätigkeiten mit geringer Exposition nach Nr. 2.9 TRGS 519 handelt. Dieses muss durch Messergebnisse eine Faserexposition unterhalb der Grenzwerte nachgewiesen haben und kann von Behörden oder von den Trägern der gesetzlichen Unfallversicherung anerkannt werden. Zu den vom Institut für Arbeitsschutz (IFA) anerkannten emissionsarmen BT-Arbeitsverfahren gehört nun auch das Primus Line® System. 

Nachweisverfahren

Ein akkreditiertes externes Messinstitut hat im Jahr 2023 drei getrennte Az-Instandhaltungsmaßnahmen der Rädlinger primus line GmbH messtechnisch begleitet. Alle drei Messbaustellen ergaben eine Faserzahlkonzentration von weit unter 2.500 Fasern pro Kubikmeter und lagen damit deutlich unter der geforderten Akzeptanzschwelle. Damit ist der Nachweis der geringen Exposition erbracht. Auf den Baustellen wurde der gesamte Prozess von Primus Line® Rehab gemessen: von den vorbereitenden Arbeiten wie Reinigung und TV-Inspektion über den Einzug des Liners bis hin zu den Anschlussanbindungen. 

Damit ist nachgewiesen, dass Primus Line® Rehab die Anforderungen an emissionsarme Verfahren gemäß TRGS 519 erfüllt. Darüber hinaus entspricht das Verfahren den in der DGUV Information 201-012 formulierten Bedingungen.

Rückblick: Ausgangssituation

Die Instandhaltung von Asbestzementleitungen hat in den vergangenen Jahren zu erheblichen politischen und rechtlichen Diskussionen geführt. Netzbetreibern und Kommunen wurden grabenlose Verfahren und damit die Pflicht zur Instandhaltung ihrer Az-Leitungsnetze verwehrt. Bayern hatte zwischenzeitlich sogar ein Verbot verhängt, weil es kein anerkanntes Verfahren gab, bei dem die Leitungen im Boden verbleiben durften. Dies führte bundesweit zu einer Verunsicherung hinsichtlich der Genehmigungsfähigkeit. Mittlerweile hat jedoch ein Umdenken stattgefunden und die Genehmigungsbehörden lassen zunehmend auch Instandhaltungsvorhaben mit dem Primus Line® Rehab Inlinerverfahren zu. Voraussetzung dafür ist jedoch die Anwendung eines anerkannten emissionsarmen Verfahrens.

Diese bundesweit rechtsverbindliche Voraussetzung zur Instandhaltung von Az-Leitungen ist nicht allen Betreibern und Baudienstleistern bewusst: Bei Nichteinhaltung der Vorgaben drohen den an der Freigabe und Durchführung beteiligten Personen strafrechtliche Konsequenzen nach der REACH-Verordnung. Die Anwendung eines anerkannten BT-Verfahrens ist daher zwingend erforderlich, um rechtskonform an Az-Leitungen zu arbeiten.

Bei einem konkreten Anwendungsfall zur Instandhaltung einer Asbestzementdruckleitung ab einer Nennweite von DN 150 berät das Primus Line Team gerne bei allen weiteren Fragestellungen.

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